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Krankenkasse

Deine Kündigung kann ungültig sein

Manche merken erst im Januar, dass der Wechsel nicht geklappt hat. Meistens liegt es an einem dieser zwei Gründe.

1. Offene Rechnungen bei der alten Kasse

Wer der Krankenkasse Prämien oder Kostenbeteiligungen schuldet und dafür bis zum 30. November gemahnt wurde, kann nicht wechseln, solange nicht alles bezahlt ist. Die Kündigung gilt dann nicht.

2. Die Kündigung kam zu spät an

Massgebend ist, wann der Brief bei der Kasse eintrifft, nicht der Poststempel. Für einen Wechsel auf den 1. Januar muss die Kündigung am 30. November dort sein.

So klappt der Wechsel

  • Alle offenen Rechnungen der alten Kasse bezahlen.
  • Bei der neuen Kasse anmelden und die Bestätigung abwarten.
  • Kündigung per Einschreiben bis Mitte November verschicken.
  • Im Dezember prüfen, ob die alte Kasse die Kündigung bestätigt hat. Wenn nicht, sofort nachfragen.

Alle Fristen auf einen Blick findest du im Beitrag Krankenkasse 2027: Diese Fristen solltest du kennen.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Finanzberatung. Im Einzelfall gelten deine Vertragsbedingungen.

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